Anlässlich der heutigen Plenarsitzung des Hessischen Landtags berichtet CDU-Landtagsabgeordnete Birgit Heitland aus Wiesbaden:

"In der heutigen Sitzung wurden neben der Änderung des Haushalts zur Bewältigung der Corona-Virus-Pandemie auch zahlreiche Änderungen zur Hessischen Gemeindeordnung (HGO) beraten.

Wie mein Kollege Alexander Bauer, der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, im Plenum erläuterte, wurde mit dem interfraktionell eingebrachten und sogleich beschlossenen dringlichen Gesetzentwurf zur Änderung der HGO kurzfristig auf zwei wesentliche kommunalpolitische Herausforderungen in Zeiten der Corona-Virus-Pandemie reagiert. In vielen Städten und Gemeinden wurden zum Eigenschutz und zur Kontaktvermeidung Sitzungen verkürzt oder ganz abgesagt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass etliche Kommunalparlamente in der näheren Zukunft für einen nicht unbedeutenden Zeitraum ihre Entscheidungsfunktion nicht werden ausüben können.

Deshalb wird in der HGO künftig ein Eilentscheidungsrecht des Finanzausschusses – oder eines von der Gemeindevertretung für diese Zwecke eigens einrichteten besonderen Ausschusses - über Gegenstände der Gemeindevertretung eingeführt. Diese Sonderregelung ist ausdrücklich bis zum 31. März 2021 befristet.

Die Eilentscheidung an Stelle der Gemeindevertretung betrifft nur Entscheidungen, welche das öffentliche Wohl betreffen oder solche, die keinen Aufschub dulden. In diesem Notfall kann der Finanzausschuss bei Bedarf auch nicht öffentlich tagen und kann seiner Entscheidungen auch im Umlaufverfahren treffen. Über die Gründe für die getroffene Eilentscheidungen und die Art der Erledigung ist der Vorsitzende der Gemeindevertretung unverzüglich schriftlich oder elektronisch zu unterrichten. Die Angelegenheit ist in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung aufzunehmen. Die Gemeindevertretung kann in ihrer nächsten Sitzung die Eilentscheidung wieder aufgeben, soweit nicht durch ihre Ausführung bereits nicht mehr rückgängig zu machende Rechte Dritter entstanden sind. Ein entsprechendes Eilentscheidungsrecht anstelle des Kreistages wird auch in der Hessischen Landkreisordnung ermöglicht.

Wegen der aktuellen und auf absehbare Zeit bestehenden Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch Ansteckung und Verbreitung mit dem Corona-Virus können derzeit auch keine Bürgermeisterdirektwahlen durchgeführt werden. Deshalb wird der früheste Termin für die Durchführung der Bürgermeisterwahlen im Zeitraum von April bis Oktober gesetzlich auf den 1. November 2020 bestimmt. Angesichts der zeitlichen Nähe der allgemeinen Kommunalwahlen können die zuständigen kommunalen Vertretungskörperschaften auch beschließen, dass die Wahl des Bürgermeisters ausnahmsweise erst gemeinsam mit der für den 14. März 2021 terminierten Kommunalwahl erfolgt.

Konkret werden die Kommunen bei der Erstellung des Haushalts von Bürokratie entlastet und erhalten für den Gesamtabschluss mehr Zeit. Kleinere Kommunen unter 20.000 Einwohnern werden sogar von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses befreit.

Die Gremienarbeit in den Kommunalparlamenten wird verbessert: Mit der Nutzung von E-Mails, der Teilnahme von Mitarbeitern bei nichtöffentlichen Sitzungen und der Wiedereinführung einer Fraktionsmindeststärke (mindestens drei) in den Städten mit über 50.000 Einwohnern, wird die Arbeit der ehrenamtlichen Mandatsträger erleichtert. Mit der Verkürzung der Mindestwohnsitzdauer werden zudem die Vorschriften im Wahlrecht den aktuellen Bedürfnissen angepasst.

Mit der Ermöglichung einer Integrationskommission wird eine Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis90/Die Grünen zur Verbesserung der politischen Teilhabe der hier lebenden ausländischen Mitbürger umgesetzt. Zum einen wird mit der Ermöglichung einer Integrations-Kommission eine alternative Form der politischen Beteiligung eröffnet, die eine breitere politische Repräsentanz vor Ort ermöglicht. Zum anderen wird durch die Zusammenlegung der Ausländerbeiratswahl mit der Kommunalwahl und der Schaffung eines Antragsrechts die Bedeutung des Ausländerbeirats als Grund-Modell der Beteiligung ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner an der Kommunalpolitik zusätzlich gestärkt.“

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